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Staubsauger Energielabel

Informieren Sie sich jetzt über die EU-Vorgaben für Staubsauger: Vom Energielabel bis zur Ökodesign-Verordnung zum Stromverbrauch.

Energielabel Update 2019

Das Staubsauger Energielabel war in der EU von September 2014 bis Januar 2019 für alle neuen Staubsauger Pflicht. Neugeräte meint dabei Geräte, die ab dem 01.09.2014 auf den Markt gekommen sind.

Die Energiekennzeichnung für Sauger holte nach, was z.B.  Waschmaschinen Energielabel und ähnliche Hinweise an vielen weiteren Elektrogeräten in der EU schon lange zeigen: Eine übersichtliche Darstellung der Energiewerte eines Geräts.

Pflicht entfällt vorerst

Im Januar 2019 bestätigte die EU-Kommission, dass die Pflicht für ein Energieetikett vorerst entfalle. Denn die Regelung ist nach einem Urteil des EU-Gerichts ungültig.

Der Grund: Staubsauger mit Beutel werden mit leerem Beutel gemessen, obwohl sich der Verbrauch bei vollem Staubbeutel erhöhen kann. Das benachteilige beutellose Sauger. Im Laufe des Jahres 2019 soll die Regelung allerdings nachgebessert und wieder eingeführt werden.

Was stand auf dem Energieetikett?

Das Etikett (auch „EU Energie Label“ genannt) zeigte auf einen Blick die wichtigsten Verbrauchszahlen und Leistungen des jeweiligen Modells – war also fast schon ein kleiner Test.

Im Zentrum des Etiketts und der Aufmerksamkeit stand dabei der große Hinweis auf die Energieeffizienz.

Staubsauger Energielabel 2014-2019
EU-Energielabel für Staubsauger mit Energieeffizienz und Stromverbrauch
Energielabel: Angaben im Überblick
  1. Energieeffizienzklasse – von A (beste) bis G (schlechteste), von Dunkelbrün bis Rot
  2. Standard-Jahresverbrauch – Angabe in kWh, berechnet für 50 Reinigungsdurchgänge in einer 87 qm großen Musterwohnung
  3. Teppichreinigungsklasse – ebenfalls von A bis G
  4. Hartbodenreinigungsklasse – ebenfalls von A bis G
  5. Staubemissionsklasse – von A (beste) bis G (schlechteste)
  6. Lautstärke – angegeben in dB (Dezibel)

(Mehr über die einzelnen Angaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.)

Worüber informierte das EU Energielabel für Sauger?

Man kann die Informationen auf dem ehemaligen Etikett grob in drei Bereiche teilen. Einer verrät viel über den Stromverbrauch, der zweite über die Saugwirkung – und der dritte zeigt an, wie angenehm die Arbeit mit dem Gerät ist.

Die ersten beiden Angaben zu Effizienz und konkretem Verbrauch sollten bei der Auswahl eines möglichst sparsamen Modells helfen. Damit kombinierte man Vorteile für die Umwelt und auch für den eigenen Geldbeutel.

Nicht nur die Effizienz, auch die Wirkung war angegeben

Die Hinweise zur Reinigungsklasse ersparten, sich zu jedem Modell einen Test ansehen zu müssen. Die Saugwirkung war anhand dieser Werte direkt normiert angegeben. Und zwar getrennt für Teppich- und Hartboden. Das war besonders interessant, da man zuvor oft aus der Leistung auf die Reinigungskraft schlussfolgern musste. Tatsächlich steht die Leistung aber nur in einem direkten Zusammenhang mit dem Verbrauch. Die Wirkung bei der Saugarbeit hängt jedoch sehr stark von der Konstruktion, dem Luftstrom und anderem ab.

Laut oder leise? Das Energieetikett half weiter

Die beiden letzten Angaben waren für alle nützlich, die beim Saugen auf Komfort achten. Denn wer will schon einen Staubsauger durch die Wohnung oder durch das Haus ziehen, der besonders laut ist? Die Angabe in dB stellte schnell klar, ob man ein leises Gerät gefunden hatte. Daneben informierte die Staubemissionsklasse über einen oft vernachlässigten Wert: Wie sauber ist die Luft, die aus dem Gerät wieder austritt? Diese Frage ist besonders für Allergiker wichtig. Aber sie hilft auch allen anderen Verbrauchern, die auf die Filterwirkung – und frische Luft zu Hause – achten.

Das Staubsauger Energielabel galt nicht für jedes Gerät

Auch wenn der Name es nahelegt: für viele Sauggeräte war das EU Label gerade *nicht* erforderlich. Er galt (vereinfachend gesagt) gewissermaßen für „klassische“ Staubsauger, die im Innern eines Gebäudes eingesetzt werden.

Pflicht war das Label laut EU-Regelung für:

  • Klassische Staubsauger mit Kabel (Stecker für das Stromnetz)
  • Staubsauger, die wahlweise per Akku oder Kabel (Stecker für das Stromnetz) saugen

Keine Pflicht war das Energieetikett dagegen für:

  • Akkusauger
  • Saugroboter
  • Reine Nasssauger und kombinierte Nass-/Trockensauger
  • Industriestaubsauger
  • Sauger für den Außenbereich
EU-Verordnung: Ökodesign für Staubsauger
Die EU-Verordnung definiert das Ökodesign von Staubsaugern. © bluedesign – fotolia.com

EU-Verordnung zum Staubsauger-Stromverbrauch

Die sogenannte „EU Ökodesign Verordnung“ EU Verordnung zum Stromverbrauch bei Staubsaugern gilt seit 01. September 2014 und wurde 2017 aktualisiert. Sie zielt auf eine Begrenzung des Stromverbrauchs und setzt Mindeststandards in der Qualität:

  1. Energie: Die Verordnung begrenzt, wie viel Watt ein Staubsauger maximal verbrauchen darf
  2. Saugwirkung: Gleichzeitig stellt sie Anforderungen, wie gut das Gerät mindestens reinigen muss
  3. Die zentralen Angaben zu Umwelt und Wirkung mussten bis 2019 auf dem EU-Energielabel (siehe oben) stehen.

Seit 2017: Maximal 900 Watt sind Pflicht

Diese Werte müssen neue Staubsauger unterbieten2014 bis 2016Seit 2017
Leistungsaufname1600 W900 W
Standardverbrauch pro Jahr62,0 kWh43,0 kWh

Welche Ausnahmen gibt es?

Staubsauger mit höherer Stromaufnahme, die sich schon vor Inkrafttreten der EU Verordnung innerhalb der EU befanden, dürfen noch verkauft werden. Deshalb kann man im Handel durchaus noch auf folgende Geräte treffen:

  • Verbrauch von mehr als 1600 W, wenn das Gerät schon vor dem 01.09.2014 im Handel war
  • Verbrauch von mehr als 900 W, wenn das Gerät schon vor 2017 im Handel war

Energieaufnahme ist nicht gleich Saugwirkung

Die Leistungsaufnahme in Watt wurde früher gerne als Verkaufsargument genannt – denn je mehr Leistung aufgenommen wird, desto höher kann auch die Saugleistung ausfallen. Das entscheidende ist dabei das „kann“. Denn eine hohe Leistungsaufname bedeutet zunächst nur viel Stromverbrauch. Oder wie Stiftung Warentest es sagt: Stromhunger und Qualität sind nicht dasselbe.

Weniger Verbrauch – gleiche Wirkung

Wie gut die Saugwirkung letztlich ist, hängt jedoch auch vom Motor, der Luftführung und vielem mehr ab – und da ließen Hersteller in den letzten Jahren viel Potential ungenutzt. Die Begrenzung des maximalen Verbrauchs auf zunächst 1600 und dann 900 Watt bedeutete daher für die Hersteller, dass sie den eingesetzten Strom durch eine bessere Technik wirksamer nutzen mussten.

Neue sparsame Modelle leisten sehr gute Arbeit

Vor der Umsetzung der EU Verordnung haben Medien und Interessensvertreter der Industrie den Stromverbrauch und die Leistung oftmals gleichgesetzt und suggeriert, dass eine Begrenzung der Energieaufnahme automatisch zu geringerer Saugwirkung führen würde: Sauger mit weniger Watt erzielen inzwischen hervorragende Werte im Staubsauger Test bei deutlich gesunkenem Verbrauch.

Eine gut abgestimmte Kombination von Motor, Strömungsführung, Filter (auch HEPA-Filter) und Staubbeutel macht hunderte Watt spielend leicht wett. So können auch stromsparende Modelle Staub und Schmutz zuverlässig aus Teppichböden und von Hartbögen saugen.